Förderung Lehrbienenstand

Anbei finden Sie alle Informationen und Formulare zur Anmeldung und Förderung für Ihren Lehrbienenstand.

Richtlinien zur Förderung eines Lehrbienenstand

  1. Jeder Verein, der dem Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. angeschlossen ist und seinen Vereinssitz in Brandenburg hat, kann Förderung für einen Lehrbienenstand in Brandenburg, beantragen.
  2. Ziel und Zweck der Förderung ist der Aufbau, die Einrichtung und Ausstattung von Lehrbienenständen, die der praktischen Fortbildung von Imkern, Neuimkern und des Imkernachwuchses dienen. Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der letzten Förderung.
  3. Der Antrag ist ab dem 01.01. des laufenden Jahres zu stellen. Die Frist für die Antragstellung endet jeweils am 30.11. eines Jahres
  4. Bei einer Rechnungslegung von über 500,00€ sind 3 Kostenvoranschläge einzureichen.
  5. Alle Anträge müssen bis spätestens 30.11. des laufenden Förderjahres beim Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. vorliegen.
  6. Verbrauschmittel und Durchlaufwaren wie z.B. Futtermittel, Honiggläser, Varroamittel, Werbebroschüren etc. unterliegen nicht der Förderung.
  7. Eine Nachförderung für bestehende Lehrbienenstände kann beantragt werden.
  8. Für den Aufbau, die Einrichtung und Ausstattung von Lehrbienenständen können die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit bis zu 80 % gefördert werden, 20 % der
    Gesamtausgaben müssen aus Eigenmitteln finanziert werden.
  9. Lehrbienenstände, die den Richtlinien entsprechen, sind und werden über den Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. versichert.
    Lehrbienenstände die in einem schulischem Rahmen für Kinder und Jugendliche aufgebaut werden und sich auf schulischem Gelände befinden, werden über die Schule versichert.

Prinzipiell gilt, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Die Verwaltung der Bereitgestellten Fördermittel unterliegt, unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschriften, dem Landesverband Brandenburgischer Imker e.V.

Formulare zur Antragstellung