Der DIB informiert - neue EU-Verpackungsverordnung tritt in Kraft

von Susann Kopacek

Die neue EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR) tritt nach einer Übergangsphase am 12. August 2026 EU-weit in Kraft. Sie zielt darauf ab, Verpackungsmüll drastisch zu verringern, das Recycling zu verbessern und strenge Vorgaben für Schadstoffe wie Schwermetalle und PFAS festzulegen. Diese Neureglungen betreffen nach dem deutschen Einkommensteuerrecht gewerblich Tätige, auch kleine Gewerbetreibende und Kleinstunternehmer.

Diejenigen Imkerinnen und Imker, die ihre Imkerei als Liebhaberei betreiben (bis zu 30 Bienenvölker), sind nach den Maßstäben des deutschen Einkommenssteuerrechts als nicht gewerbsmäßig tätig eingestuft.

Alle gewerblich tätigen Imkerinnen und Imker, auch Kleinstunternehmen, sollten prüfen, welchen zusätzlichen/neuen Verpflichtungen sie bezüglich ihrer Beteiligung im Entsorgungsprozess nach der neuen PPWR nachkommen müssen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage vom Deutschen Imkerbund e.V.

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