Aktuelles
Fake Honig: Eine süße Illusion! - ZDF-frontal
von Susann Kopacek
Am 05.08.2025 strahlte die Redaktion frontal vom Sender ZDF eine Dokumentation über "Fake Honige" aus. Diese Dokumentation zeigt einen Blick hinter die Kulissen der Honigindustrie.
Zur Dokumentation:
Es freut uns sehr, dass wir in diesem Rahmen Herrn Dr. Steffen Watzke, auf unserem Brandenburger Landesimkertag begrüßen dürfen.
Neue EU-Honigverordnung
von Susann Kopacek
Anbei finden das Merkblatt des Deutschen Imkerbundes e.V. zur neuen EU-Honigverordnung.
Giftige Kreuzkräuter - Informationen zur Versicherung
von Susann Kopacek
Was tun bei kontaminiertem Honig durch Kreuzkraut:
Auch die Bienen fliegen das Kreuzkraut an und tragen so die PA´s in die Honige.
Gaede & Glauerdt hat mit dem Versicherungsgeber vereinbart, dass auch die durch Kreuzkraut kontaminierten und nicht mehr verkehrsfähigen Honige über die Erweiterung der Imkerglobalversicherung, abgedeckt sind. Diese Erweiterung ist seit 01.01.2023 in Kraft.
Richtwerte, ab wann ist mein Honig nicht mehr verkehrsfähig:
Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) legt die gesundheitsbasierten Richtwerte – HBGV (health-based guidance values) fest. Laut Stellungnahme des BfR Nr. 020/2018/EFSA 2017b liegt dieser bei 0,0237 µg/kg KG und Tag bzw. 1,42 µg/ 60 kg Körpergewicht. Honige werden wegen Überschreitung des HBGV als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt, wenn der Laborbefund dies entsprechend ausweist. Dieser Honig soll dann nicht in den Verkehr gebracht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
- Kompetenzzentrum-Jakobs-Kreuzkraut
Wie muss ich vorgehen:
- Schadensmeldung innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung (hier der Erhalt des Laborbefundes), mit Kopie Rückstandsanalyse, per Mail an den Landesverband
Kontakt Landesverband - Betroffene Honige und Probe mind. 6 Monate aufbewahren, PA´s bauen sich i. d. R. exponentiell ab
- 2. Probenuntersuchung nach frühestens 3, spätestens nach 6 Monaten in Auftrag geben
- Liegen die Werte immer noch über den Grenzwerten, greift die Versicherung
- Die Kosten der 2. Beprobung werden durch die Versicherung übernommen, wenn die erste Beprobung die Nichtverkehrsfähigkeit ausgewiesen hat und der Schaden wie vorgenannt über den Verband eingereicht wurde
Was wird erstattet:
- Die Kosten der zweiten Rückstandsanalyse
- Der Richtwert je 500gr / 1kg Preis
- Die Entsorgungskosten, hier muss ein Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung (Beleg der Deponie) vorgelegt werden.
- Weitere Informationen zur Imkerglobalversicherung
Bericht Tagesspiegel - Asiatische Hornisse
von Susann Kopacek
Am 13.06.2023 wurde auf der Seite des Tagesspiegel eine informativer Bericht über die Asiatische Hornisse veröffentlicht.
Dieser Bericht enthält unter anderem Informationen über die Asiatische Hornisse als invasiver Art, die Meldepflicht und Meldestellen in den Bundesländern.
Giftige Kreuzkräuter - Informationen aus den Ministerien
von Susann Kopacek
Anbei finden Sie Informationen zum aktuellen Thema "giftige Kreuzkräuter" aus dem Ministerium und dem Landesamt.
Es wird über Verhaltensweisen und Umgang bezüglich der "giftigen Kreuzkräuter" hingewiesen.
- Hinweis zur Befallsermittlung - LELF (mit Bildmaterial)
- Hinweis zum Umgang - MLUL
Weitere Informationen finden Sie unter:
Anmeldung Monitoring Asiatische Hornisse
von Susann Kopacek
Verehrte Mitglieder,
der Landesverband Brandenburgischer Imker ruft seine Mitglieder zum Monitoring der Asiatischen Hornisse, Vespa Velutina Nigrithorax auf.
Die 2004 nach Frankreich eingeschleppte asiatische Hornisse breitet sich in Europa immer weiter aus. In Frankreich und Spanien kommt es zum Teil zu erheblichen Beeinträchtigungen der Imkerei, im Obstbau und zu einer Gefährdung der Biodiversität da die Asiatische Hornisse zu einem großen Teil ihre Beute durch Bienen und andere Hautflügler deckt. Mittlerweile kommt sie bereits im Südwesten Deutschlands vor. Dort bereitet sie den Imkern erste Probleme. Die EU hat 2014 beschlossen, die asiatische Hornisse auf die Liste der unerwünschten invasiven Arten zu setzen. Vorkommen müssen gemeldet werden, die Nester, wann immer sie gefunden werden, sind zu vernichten
Aufgrund der Erfahrungen aus Frankreich und Spanien wird die Asiatische Hornisse auch durch den D.I.B. als ernsthafte Gefahr für die Imkerei in Deutschland eingeschätzt.
Nur durch eine Früherkennung ist eine Eindämmung des Risikos möglich, dieser Zeitpunkt sollte nicht verpasst werden.
Näheres zur Asiatischen Hornisse finden Sie hier: https://imker-brandenburgs.de/asiatische-hornisse.html
Das derzeit östlichste Vorkommen das gefunden geworden ist, wurde 2022 in Neuhütten (Luftlinie ca. 350km) entdeckt. Eine erste Sichtung in 2023 wurde aus Mannheim gemeldet.
Da bislang kein flächendeckendes Monitoring in Deutschland stattfindet, ist nicht bekannt, wie weit sich das Vorkommen der asiatischen Hornisse in Deutschland in Richtung Nordosten ausgebreitet hat.
Im Südwesten Deutschlands hat sich Anfang 2023 eine Taskforce gegen die Ausbreitung der Vespa Velutina gebildet der mittlerweile auch der Landesverband Brandenburgischer Imker angehört. Gemeinsam mit den jeweiligen Landesbehörden möchte die Imkerschaft, Deutscher Imkerbund und Deutscher Berufsimkerbund die asiatische Hornisse zurückdrängen beziehungsweise unter Kontrolle halten. Ziel ist es ein bundesweit einheitliches System einzuführen und zu gewährleisten.
Der Landesverband Brandenburgischen Imker e.V., organisiert daher erstmals ab Mai 2023 ein Monitoring im Bundesland Brandenburg.
Hier ist ihre Mithilfe gefragt. Die Asiatische Hornisse ist als erstes an unseren Bienenstöcken zu entdecken. Ansonsten bleibt sie häufig unentdeckt da sie sich im Allgemeinen unauffällig verhält.
Je mehr Imker mithelfen umso engmaschiger kann eine Kontrolle erfolgen. Vorkommen werden rechtzeitig entdeckt und eine erfolgreiche Eindämmung des Bestands ist wahrscheinlicher.
Teilnehmende Imker registrieren sich bitte unter folgender E-Mail-Adresse: vvmeldung@imker-brandenburgs.de.
Gerade im Flächenland Brandenburg ist es wichtig, dass Lücken in der Überwachung festgestellt und geschlossen werden können. Sie helfen uns mit ihrer Registrierung diese Lücken zu entdecken und zu schließen.
Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen z.B.:
festgelegte Beobachtungszeiträume. (Zeiträume: KW 21; KW 30; KW 35; KW 38 jeweils mind. 45 Minuten.) Meldung; Datum und Uhrzeit (VV kommt gerne zu gleichen Zeiten); GPS oder Google Maps Standort; Foto; Kontaktdaten Kein Fang von Exemplaren, Fotos in guter Qualität Informationsmaterial zur Erkennung der asiatischen Notwendigen Informationen zur Sichtungsmeldung
Bei einer positiven Sichtungsmeldung wird das Landesamt für Umweltschutz Brandenburg über die Sichtung informiert.
Die Vernichtung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umweltschutz und einem Beauftragten des Landesverbandes brandenburgischer Imker.
Die Kosten der Vernichtung werden nach derzeitigem Stand durch das Landesamt für Umweltschutz des Bundeslandes Brandenburg getragen.
Ich freue mich über Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichem Gruß
Jochen Andrees
Wespenberater
Landesverband Brandenburgischer Imker e.V.
Pressemitteilung - EU-Markt wird von "Honig" aus Sirupbasis überschwemmt
von Susann Kopacek
Sehr geehrte Imkerinnen und Imker,
mit E-Mail vom 25.03.2023 erhielten wir eine Pressemitteilung über den Deutschen Imkerbund, diese möchten wir Ihnen hier
zur Verfügung stellen.
Stellplatz für die Bienen - Gesetzliche Regelungen
von Susann Kopacek
Aufgrund einer Bundesweiten Anfrage des Deutschen Bienenjournals im Rahmen des Baurechts, freuen wir uns, dass das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, diesen Fragenkatalog beantwortet hat.
Diese Informationen möchten wir Ihnen hier zur Verfügung stellen.
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Fragen |
Antwort |
Gesetzliche Grundlage |
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Freistehende Bienenbeute: Ich möchte eine Bienenbeute bei mir aufstellen - ist die Bienenbeute eine bauliche Anlage? Benötige ich dafür eine Baugenehmigung? |
„Bienenfreistände“ |
§ 61 Abs. 1 Nr. 15 d) BbgBO
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Unterstand: Wie ist es mit einem Unterstand für meine Imkerei aus (für Material, etc.), brauche ich eine Baugenehmigung? |
„Unterstände“ sind bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). Sie sind baugenehmigungsfrei, soweit die Anforderungen nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 a) BbgBO erfüllt werden. Danach sind baugenehmigungsfrei Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt, die nicht im Außenbereich liegen; dies gilt nicht für Garagen, Ställe sowie Gebäude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen. |
§ 2 Abs. 1, § 61 Abs. 1 Nr. 1 a) BbgBO |
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Bienenhaus: Brauche ich für ein Bienenhaus immer eine Baugenehmigung?
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Dies hängt davon ab, ob das Bienenhaus einen der in § 61 BbgBO genannten Genehmigungsfreiheitstatbestände erfüllt. Soweit dies nicht der Fall ist, ist grds. eine Baugenehmigung erforderlich. |
§ 59 Abs. 1, § 61 BbgBO |
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Außenbereich: Kann ich eine Bienenbeute im Außenbereich aufstellen? Wie verhält es sich mit einem mobilen Bienenwagen, einem Unterstand fürs Imkerei-Material oder einem Bienenhaus? |
Der Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB ist grundsätzlich von jeglicher Bebauung freizuhalten. Privilegierungen sind ausdrücklich in § 35 Abs. 1 BauGB geregelt, Ausnahmen können im konkreten Einzelfall gem. § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden. Bauplanungsrechtlich gilt im Außenbereich entsprechendes auch für einen mobilen Bienenwagen, einen Unterstand oder ein Bienenhaus. |
§ 35 BauGB |
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Ändert sich etwas an der baurechtlichen Bewertung, wenn dort keine Bienen dort gehalten werden?
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Grundsätzlich nein. |
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Sonstiges, vielleicht gibt bzw. gab es bei Ihnen besondere Fälle der Bienenhaltung?
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Es sind keine Fälle bekannt. |
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Bienenhalten, aber wie? Rechtliche Regelungen vom BMEL
von Susann Kopacek
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert auf dieser Seite
über rechtliche Grundlagen, die in der Bienenhaltung zu beachten sind.
"Das Interesse an der Imkerei wächst. Das Bürgerliche Gesetzbuch gewährt grundsätzlich jedem das Recht, auf seinem Grundstück Imkerei zu betreiben. Aber beim Imkern sind verschiedene rechtliche Grundlagen zu kennen und zu beachten. Wer Bienen halten möchte, sollte im Vorfeld wissen, wie er sich zum Wohle der Bienen und Mitmenschen verhalten sollte......"
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium.
!!!Neuer Faulbrutfall!! im LK-Barnim
von Susann Kopacek
Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Barnim
29. April 2022
Mit Wirkung vom 27. April 2022 wurde in Friedrichswalde und im OT Parlow im Landkreis Barnim die anzeigepflichtige Bienenseuche Amerikanische Faulbrut amtlich festgestellt.
- Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz der Bienenbestände vor der Bienenseuche Amerikanische Faulbrut
- Karte der Sperrbezirke
- Verwaltungsseite Landkreis Barnim
(Meldung vom 29.04.2022)
!!!Neuer Faulbrutfall!!! im LK-Dahme Spreewald
von Susann Kopacek
- Anbei das aktuelle Amtsblatt vom Landkreis Dahme-Spreewald zum Faulbrutausbruch
in der Gemarkung Butzen. - Verwaltungsseite Landkreis Dahme-Spreewald
- Amtsblatt 14_2022 Landkreis Dahme-Spreewald
(Meldung vom 12.04.2022)
Faulbrut-Meldung Landkreis Barnim
von Susann Kopacek
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei möchten wir Sie über die aktuelle Faulbrutmeldung im LK Barnim informieren.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Bitte beachten Sie, das wir nicht von den Ämtern direkt informiert werden, weder beim Befall einer Region noch
bei einer Entwarnung, daher freuen wir uns immer sehr, wenn Sie uns bei diesen Informationen unterstützen.
Für die Beobachtung des weiteren Verlaufes können Sie sich auf der Seite des tsis informieren.
Nähere Informationen hierzu finden Sie bei uns auf der Homepage unter: